Die vier Kategorien
| Kategorie | Schutzumfang | Kern |
|---|---|---|
| 1 | Vollschutz | alle Räume des Gebäudes überwacht (mit definierten Ausnahmen) |
| 2 | Teilschutz | festgelegte Gebäudeteile – innerhalb dieser wie Vollschutz |
| 3 | Schutz der Rettungswege | rechtzeitige Alarmierung der Fluchtwege – Ausnahmefall |
| 4 | Einrichtungsschutz | einzelne Einrichtung/Anlage – auch innerhalb von 1/2 möglich |
Kategorien des Schutzumfangs – eigene Darstellung nach den Vorgaben der DIN 14675-1 (5.3/Anhang E).
Teilschutz braucht eine genaue Festlegung
Beim Teilschutz verlangt die Norm, die überwachten Gebäudeteile genau festzulegen – als Grenze mindestens ein Geschoss eines Brandabschnitts oder ein notwendiger Treppenraum. Innerhalb des Teilschutzes wird wie beim Vollschutz überwacht. Faustregeln wie „Rettungswege plus Bereiche erhöhter Brandgefahr“ sind eine Planungs-Voreinstellung, die der Fachplaner objektbezogen konkretisiert.
Kategorie 3 ist die Ausnahme, nicht der Normalfall
Der reine Schutz der Rettungswege stellt nur die rechtzeitige Alarmierung sicher, damit Personen das Gebäude verlassen können – am Brandentstehungsort selbst wird nicht detektiert. Die Norm behandelt ihn als Ausnahmefall; gegebenenfalls sind Melder in angrenzenden Räumen nötig, deren Brand die Fluchtwege gefährden kann.
Die eigentliche Projektierung – wo welche Melder sitzen – verweist die DIN 14675-1 an die DIN VDE 0833-2 (und für die Sprachalarmierung an die 0833-4). Der Schutzumfang ist also der Filter, der bestimmt, WELCHE Räume die Melder-Systematik durchlaufen. Wer die Kategorie später wechselt, löst eine „wesentliche Änderung“ der Anlage aus – das bewertet der Sachverständige bzw. die Behörde.
Welcher Schutzumfang gefordert ist, ergibt sich aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept – die Kategorie ist Eingabe der Planung, nie ihr Ergebnis.
Planungsorientierung: Alle Werte folgen den Vorgaben der genannten Normen und dienen der normorientierten Planung. Ergebnisse sind Planungsunterlagen zur fachplanerischen Prüfung – keine Konformitäts- oder Abnahmeaussage.
Häufige Fragen
Wer legt den Schutzumfang fest?
Baurecht, Brandschutzkonzept und ggf. Versicherer geben ihn vor; das Alarmierungs- und Schutzkonzept dokumentiert ihn. Die Planung setzt ihn um und weist ihn in der Anlagenbeschreibung aus.
Was heißt Teilschutz konkret?
Festgelegte Gebäudeteile werden wie beim Vollschutz überwacht – mit klaren Grenzen: mindestens ein Geschoss eines Brandabschnitts oder ein notwendiger Treppenraum.
Kann Einrichtungsschutz mit Vollschutz kombiniert werden?
Ja – Kategorie 4 kann innerhalb von Voll- oder Teilschutz liegen, etwa als zusätzliche Überwachung einer besonders kritischen Anlage.