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DIN 14675-1BMA5 Min. Lesezeit · Stand 2026-08

Schutzumfang der BMA: die vier Kategorien der DIN 14675-1

Bevor der erste Melder gesetzt wird, steht die Grundsatzfrage: Was soll die Anlage überwachen? Die DIN 14675-1 beschreibt dafür vier Kategorien des Schutzumfangs – von der Vollüberwachung des Gebäudes bis zum Schutz einzelner Einrichtungen.

01

Die vier Kategorien

KategorieSchutzumfangKern
1Vollschutzalle Räume des Gebäudes überwacht (mit definierten Ausnahmen)
2Teilschutzfestgelegte Gebäudeteile – innerhalb dieser wie Vollschutz
3Schutz der Rettungswegerechtzeitige Alarmierung der Fluchtwege – Ausnahmefall
4Einrichtungsschutzeinzelne Einrichtung/Anlage – auch innerhalb von 1/2 möglich

Kategorien des Schutzumfangs – eigene Darstellung nach den Vorgaben der DIN 14675-1 (5.3/Anhang E).

02

Teilschutz braucht eine genaue Festlegung

Beim Teilschutz verlangt die Norm, die überwachten Gebäudeteile genau festzulegen – als Grenze mindestens ein Geschoss eines Brandabschnitts oder ein notwendiger Treppenraum. Innerhalb des Teilschutzes wird wie beim Vollschutz überwacht. Faustregeln wie „Rettungswege plus Bereiche erhöhter Brandgefahr“ sind eine Planungs-Voreinstellung, die der Fachplaner objektbezogen konkretisiert.

03

Kategorie 3 ist die Ausnahme, nicht der Normalfall

Der reine Schutz der Rettungswege stellt nur die rechtzeitige Alarmierung sicher, damit Personen das Gebäude verlassen können – am Brandentstehungsort selbst wird nicht detektiert. Die Norm behandelt ihn als Ausnahmefall; gegebenenfalls sind Melder in angrenzenden Räumen nötig, deren Brand die Fluchtwege gefährden kann.

Die eigentliche Projektierung – wo welche Melder sitzen – verweist die DIN 14675-1 an die DIN VDE 0833-2 (und für die Sprachalarmierung an die 0833-4). Der Schutzumfang ist also der Filter, der bestimmt, WELCHE Räume die Melder-Systematik durchlaufen. Wer die Kategorie später wechselt, löst eine „wesentliche Änderung“ der Anlage aus – das bewertet der Sachverständige bzw. die Behörde.

Welcher Schutzumfang gefordert ist, ergibt sich aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept – die Kategorie ist Eingabe der Planung, nie ihr Ergebnis.

Planungsorientierung: Alle Werte folgen den Vorgaben der genannten Normen und dienen der normorientierten Planung. Ergebnisse sind Planungsunterlagen zur fachplanerischen Prüfung – keine Konformitäts- oder Abnahmeaussage.

Häufige Fragen

Wer legt den Schutzumfang fest?

Baurecht, Brandschutzkonzept und ggf. Versicherer geben ihn vor; das Alarmierungs- und Schutzkonzept dokumentiert ihn. Die Planung setzt ihn um und weist ihn in der Anlagenbeschreibung aus.

Was heißt Teilschutz konkret?

Festgelegte Gebäudeteile werden wie beim Vollschutz überwacht – mit klaren Grenzen: mindestens ein Geschoss eines Brandabschnitts oder ein notwendiger Treppenraum.

Kann Einrichtungsschutz mit Vollschutz kombiniert werden?

Ja – Kategorie 4 kann innerhalb von Voll- oder Teilschutz liegen, etwa als zusätzliche Überwachung einer besonders kritischen Anlage.

Diese Regeln, automatisch angewendet — auf Ihrem Plan.

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