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DIN VDE 0833-3 · VdS 2311EMA6 Min. Lesezeit · Stand 2026-10

EMA-Alarmierung: Fernalarm über SP4 oder DP4, Externalarm und Intervention

Ein Einbruchalarm, den niemand empfängt, ist wertlos. Deshalb regeln Norm und VdS-Richtlinie nicht nur, was die Anlage erkennt, sondern wie die Meldung ankommt: über welchen Übertragungsweg, wie schnell, mit welcher Redundanz – und wer dann eingreift.

01

Drei Alarmarten

  • Fernalarm – die Meldung an eine Alarmempfangsstelle (AES) oder Notruf- und Serviceleitstelle (NSL), die die Intervention auslöst. Nach VdS 2311 in keiner Klasse verzichtbar: Externalarm ohne Fernalarm ist unzulässig.
  • Externalarm – akustische und optische Signalgeber außen am Gebäude, für die Nachbarschaft wahrnehmbar, außerhalb des Handbereichs, über überwachte Verbindungen; Signalgeber grundsätzlich innerhalb des Sicherungsbereichs.
  • Internalarm – Signalgeber im Objekt; bei Anwesenheit (interne Scharfschaltung) darf weder Extern- noch Fernalarm ausgelöst werden.
02

Übertragungswege: SP4 oder DP4

MerkmalSP4 (Single Path)DP4 (Dual Path)
Übertragungswegeeinerzwei getrennte Trassen
VdS-KlasseA (DP4 als Alternative)B und C
Meldungszeit bei Störung180 s90 s (1. Weg) / 5 h (2. Weg)
Routine-/Testmeldung≤ 25 h≤ 25 h je Weg
Verfügbarkeitsnachweis≥ 97 % nach 30 Tagen (≤ 5 h Ausfall/Woche), sonst auf DP4 erweitern–
ein Weg gestörtsofortige Intervention (scharf) / Scharfschaltverhinderung (unscharf)Scharfschaltverhinderung nach 36 h

Eigene Darstellung nach DIN VDE 0833-3 (5.3) und VdS 2311 (6.4, Tabellen 6-16/6-17).

Die zwei Wege eines DP4 müssen wirklich unabhängig sein: Draht und Draht verschiedener Netzbetreiber, Draht und Funk oder zwei Funkwege in verschiedenen Frequenzbändern mit getrennten Antennen. Übertragungseinrichtung und Kommunikationsgeräte brauchen Notstrom für die Überbrückungszeit der EMA. In den Klassen B und C müssen zudem Netz-, Batterie- und Prozessorstörungen automatisch gemeldet werden – Netzstörungen über 60 Minuten unverzüglich.

03

Wann Externsignalgeber entfallen dürfen

Nach DIN VDE 0833-3 darf auf Externsignalgeber verzichtet werden, wenn die Alarmempfangsstelle den Alarm innerhalb von 240 s quittiert. Die VdS 2311 ist enger: Der Verzicht ist nur auf ausdrückliche Forderung von Polizei oder Versicherer zulässig und setzt eine Quittierung innerhalb von 30 s voraus. Auf die Polizei dürfen nur Anlagen der Klassen B und C aufgeschaltet werden – dann ohne akustische Signalgeber außerhalb des Sicherungsbereichs. Ein Überfallalarm erfolgt grundsätzlich nur als Fernalarm.

04

Intervention: wer kommt

Die Aufschaltung erfolgt auf eine zertifizierte Alarmempfangsstelle (EN 50518) bzw. eine Notruf- und Serviceleitstelle, alternativ auf die Polizei nach deren Richtlinien. Die Interventionsmaßnahmen – wer in welcher Zeit was tut – sind zu vereinbaren und zu dokumentieren; im VdS-Rahmen mit dem Attest VdS 2529. Bei SP4 darf die Intervention bei Ausfall des Übertragungswegs in Abstimmung mit dem Versicherer bis 30 Minuten verzögert werden.

Alarmierung und Intervention sind Festlegungen des Sicherungskonzepts, keine Rechengrößen. PlanWerke führt sie als Fachplaner-Abschnitt in der Anlagenbeschreibung mit den Hinweisen zu Tabelle 9, Quittierungszeiten und Übertragungswegen – ausgefüllt werden die Felder von Errichter und Betreiber.

Planungsorientierung: Alle Werte folgen den Vorgaben der genannten Normen und dienen der normorientierten Planung. Ergebnisse sind Planungsunterlagen zur fachplanerischen Prüfung – keine Konformitäts- oder Abnahmeaussage.

Häufige Fragen

Reicht eine Sirene am Haus als Alarmierung?

Nein. Nach VdS 2311 ist Externalarm ohne Fernalarm in keiner Klasse zulässig; die Meldung muss eine Alarmempfangsstelle oder Leitstelle erreichen, die die Intervention auslöst.

Wann brauche ich zwei Übertragungswege (DP4)?

Nach VdS 2311 in den Klassen B und C; in Klasse A genügt SP4, sofern der Weg nach 30 Tagen eine Verfügbarkeit von mindestens 97 % nachweist – sonst ist auf DP4 zu erweitern.

Wie schnell muss die Leitstelle quittieren, damit Außensirenen entfallen?

Nach DIN VDE 0833-3 innerhalb von 240 Sekunden. Die VdS 2311 erlaubt den Verzicht nur auf Forderung von Polizei oder Versicherer und verlangt dann eine Quittierung innerhalb von 30 Sekunden.

Diese Regeln, automatisch angewendet — auf Ihrem Plan.

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