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DIN VDE 0833-2BMA6 Min. Lesezeit · Stand 2026-10

Energieversorgung der BMA: Überbrückungszeit und Akkubemessung

Eine Brandmeldeanlage muss auch dann melden, wenn das Netz ausfällt. Die Norm verlangt deshalb eine zweite Energiequelle und legt fest, wie lange sie die Anlage tragen muss. Aus Überbrückungszeit, Ruhe- und Alarmstrom folgt die Akkukapazität – eine Rechnung, deren Eingaben die Planung liefern muss.

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Zwei Quellen, eine Pflicht

Gefahrenmeldeanlagen brauchen zwei unabhängige Energiequellen – im Regelfall das Netz und eine Batterie in der Zentrale. Fällt das Netz aus, übernimmt die Batterie, und zwar nicht nur für Minuten: Die DIN VDE 0833-2 staffelt die geforderte Überbrückungszeit danach, wie schnell eine Störung erkannt und behoben wird.

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Die drei Stufen: 4, 30 oder 72 Stunden

ÜberbrückungVoraussetzung
4 hNetzersatzanlage, Ersatzteile vor Ort, ständig besetzte Stelle und ständig verfügbarer Instandhalter
30 hStörung wird jederzeit erkannt, Instandhalter ist innerhalb von 24 h vor Ort
72 hin allen übrigen Fällen

Netzausfall-Überbrückung der Energieversorgung – eigene Darstellung nach den Vorgaben der DIN VDE 0833-2 (6.1.6).

Die 72 h sind die sichere Seite und die Voreinstellung in PlanWerke. Ob die Voraussetzungen einer kürzeren Stufe tatsächlich erfüllt sind – ständig besetzte Stelle, Instandhaltungsvertrag mit Reaktionszeit –, ist eine organisatorische Festlegung des Betreibers, keine Rechenfrage.

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Vom Strom zur Kapazität

Die übliche Bemessungspraxis summiert zunächst die Ströme: Ruhestrom der Anlage (Zentrale, Ringkarten, alle Melder und Module im Normalbetrieb) und Alarmstrom (zusätzlich Signalgeber, Relais, Anzeigen). Die Kapazität ergibt sich aus Ruhestrom mal Überbrückungszeit plus Alarmstrom mal Alarmdauer, multipliziert mit einem Bemessungsfaktor für Alterung und Reserve. Mit den in PlanWerke voreingestellten Richtwerten – 0,5 h Alarmdauer und Faktor 1,25 – ergibt eine Anlage mit 0,3 A Ruhestrom und 1,5 A Alarmstrom bei 72 h: 1,25 × (0,3 × 72 + 1,5 × 0,5) ≈ 28 Ah.

  • Alarmdauer und Bemessungsfaktor sind Planungs-Richtwerte, keine Normwerte – die Projektierung nach EN 54-4 bzw. nach Herstellerunterlagen kann abweichen.
  • Die Geräteströme kommen aus den Datenblättern (je Meldertyp Ruhe- und Alarmstrom); fehlende Werte gehören als Lücke benannt, nicht geschätzt.
  • Geprüft wird anschließend gegen den Akku-Stellplatz der Zentrale und den Ausgangsstrom des Netzteils – passt die errechnete Kapazität nicht ins Gehäuse, braucht es ein externes Netzteil.
  • Zusätzlich lohnt ein Blick auf den Spannungsfall am Ende der Überbrückungszeit: Die Mindestspannung an den Geräten hängt am Innenwiderstand des tatsächlich gewählten Akkus.

Die Strombilanz in PlanWerke ist ein rechnerischer Vorschlag mit benannten Lücken: Überbrückungszeit, Ruhe-/Alarmstrom und Kapazität erscheinen in der Anlagenbeschreibung als gekennzeichneter Vorschlag. Batteriebemessung, Funktionserhalt und Produktfreigabe bleiben bei der Fachplanung.

Planungsorientierung: Alle Werte folgen den Vorgaben der genannten Normen und dienen der normorientierten Planung. Ergebnisse sind Planungsunterlagen zur fachplanerischen Prüfung – keine Konformitäts- oder Abnahmeaussage.

Häufige Fragen

Wie lange muss die Batterie einer BMA den Netzausfall überbrücken?

72 Stunden – es sei denn, die Voraussetzungen der 30-h-Stufe (Störung wird jederzeit erkannt, Instandhalter binnen 24 h) oder der 4-h-Stufe (Netzersatz, Ersatzteile, ständig besetzte Stelle, verfügbarer Instandhalter) sind erfüllt.

Wie wird die Akkukapazität berechnet?

Ruhestrom mal Überbrückungszeit plus Alarmstrom mal Alarmdauer, multipliziert mit einem Bemessungsfaktor. Alarmdauer und Faktor sind Richtwerte der Planungspraxis; die Geräteströme stammen aus den Datenblättern.

Reicht es, wenn die Kapazität rechnerisch passt?

Nein – zusätzlich müssen Akku-Stellplatz und Netzteil der Zentrale die Kapazität bzw. den Alarmstrom tragen, und die Mindestspannung an den Geräten muss am Ende der Überbrückungszeit noch erreicht werden.

Diese Regeln, automatisch angewendet — auf Ihrem Plan.

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