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Alb-Donau-Kreis

QUELLE · TAB Landratsamt Alb-Donau-Kreis (Alb-Donau-Kreis) – Ausgabestand 2026-04-20
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung erfolgt nach Abschluss eines Mietvertrags zwischen Teilnehmer und Provider bzw. ZE-NC. Die Aufschaltbereitschaft ist spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Aufschalttermin anzuzeigen. Eine BMA mit Alarmzeitverzögerung ist nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Kreisbrandmeisterstelle zulässig.S. 4, 7 · 2026
AlarmempfangsstelleDas Alarmempfangssystem (AES) inkl. Haupt-Clearingstelle wird vom Provider auf Grundlage eines Providervertrags betrieben. Technische Störungen und Sabotagealarme der BMA sind in Absprache mit dem Provider an eine beauftragte private Leitstelle nach DIN VDE 0833 weiterzuleiten; eine Übertragung von Sabotagealarmen zur Feuerwehrleitstelle ist nicht zulässig.S. 4, 6 · 2026
ÜbertragungseinrichtungDie ÜE kann durch den Provider, einen ZE oder ZE-NC gestellt werden; sie muss VdS-anerkannt und nach DIN 14675 zertifiziert sein. Bevorzugt wird Verbindungstyp 2 (erster Weg: IP-Festverbindung, zweiter Weg: bedarfsgesteuerte Funkverbindung) gemäß DIN 14675 Anhang A, Tabelle A1; ein abweichender Typ ist zulässig, wenn Betriebssicherheit bis 2027 nachgewiesen wird. Bei Ausfall eines Übertragungsweges muss automatisch auf einen Ersatzweg umgeschaltet werden; die zentrale AÜA-Komponenten müssen eine Mindestverfügbarkeit von 99,5 % nach DIN EN 50136 aufweisen.S. 4, 6, 24, 25 · 2026
Feuerwehrzugang / Standort BMZZu- und Durchfahrten sowie Zugänge für die Feuerwehr sind bereits in der Planungsphase abzustimmen. Bei umfriedeten Geländen oder durch Tore/Schranken gesperrten Zufahrten sind geeignete Maßnahmen zu treffen (z. B. Hebelschneide nach DIN 14924, Dreikant-Schließung nach DIN 3223 oder automatische Entriegelung bei BMA-Auslösung); elektrisch betriebene Tore müssen auch bei Energieausfall gewaltfrei geöffnet werden können.S. 7, 8 · 2026
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Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ besteht aus FBF, FAT und Halter für Feuerwehrlaufkarten sowie dem Feuerwehrplan; es ist im Regelfall im Eingangsbereich einzurichten. Standort und Wegkennzeichnung erfolgen mit Schildern nach DIN 4066 mit Aufschrift „FIZ“; die Hauptmeldernummer ist im FIZ anzubringen. Bei der Abnahme wird durch die zuständige Feuerwehr ein Halbzylinder gegen Berechnung eingebaut; der Standort ist im Vorfeld mit der Kreisbrandmeisterstelle festzulegen.S. 8, 9 · 2026
Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Das FBF ist Bestandteil des FIZ. Mit Rückstellung der BMA über das FBF gehen alle ausgelösten Steuerungen und Alarmierungen in den Ruhezustand zurück; gleichzeitig erlöschen die Blitzleuchten.S. 9 · 2026
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Das FAT ist Bestandteil des FIZ. Bei Sprinkleranlagen und sonstigen ortsfesten Löschanlagen ist das Auslösen am FIZ mit Bezeichnung des jeweiligen Lösch- bzw. Meldebereichs anzuzeigen.S. 8, 9 · 2026
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs ist grundsätzlich ein VdS-anerkanntes FSD der Klasse 3 mit mindestens 2 Halbzylindern zu installieren. Die Innentür muss mit einem Doppelbart-Umstellschloss der Firma KRUSE Sicherheitssysteme (VdS-Zulassung, Lieferung in „0-Stellung“) ausgestattet sein. Im FSD sind mindestens zwei Generalhauptschlüssel zu deponieren, je Schlüsselbund maximal 2 Objektschlüssel, untrennbar verbunden; Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und einen separaten Alarm an eine vorher bestimmte Stelle übermitteln.S. 8 · 2026
FreischaltelementEin VdS-anerkanntes FSE ist beim FSD zu installieren. Wird das FSE mittels Halbzylinder betätigt, wird dieser von der zuständigen Feuerwehr gegen Berechnung beschafft. Bei Betätigung des FSE darf eine eventuell vorhandene Brandfallsteuerung nicht aktiviert werden.S. 8 · 2026
BlitzleuchteDas FSD ist außen am Gebäude mit einer roten Blitzleuchte zu kennzeichnen. Ist diese von der Hauptanfahrt der Feuerwehr nicht zu erkennen, sind auf Verlangen der Kreisbrandmeisterstelle weitere Blitzleuchten anzubringen.S. 8 · 2026
MeldergruppenBei Erweiterungen bestehender BMA um mehr als 5 Meldergruppen ist ein neuer Antrag für den Aufschalttermin zu stellen. Bei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmventil eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen; bei selbsttätigen Löschanlagen je Geschoss eine Löschgruppe mit einer Meldelinie.S. 9, 12 · 2026
MelderkennzeichnungIn den Feuerwehr-Laufkarten sind Meldergruppe, Melderart (genaue Bezeichnung wie optischer Rauchmelder, Wärmedifferenzialmelder, Handfeuermelder, Rauchansaugsysteme oder Mehrsensorenmelder einschließlich Brandkenngröße), Lage und Kennzeichnung der Melder in der jeweiligen Meldergruppe anzugeben; die Meldersymbole sind den Musterplänen zu entnehmen.S. 10 · 2026
Laufkarten – FormatFeuerwehr-Laufkarten sind grundsätzlich im Format DIN A3 (ungefaltet) zu erstellen, mit Kartenreiter, und entweder in Kunststofffolie eingeschweißt (laminiert) oder auf wasserfestem und abwischbarem Synthetikpapier zu drucken. Bei alarmgesteuertem individuellem Ausdruck muss zusätzlich eine komplett ausgedruckte farbige Fassung im FIZ bereitliegen.S. 9, 10 · 2026
Laufkarten – SymbolikFür Beschriftungen sind Bildzeichen nach DIN 14034 zu verwenden. Treppenräume sind hellgrün zu hinterlegen; der Laufweg vom FIZ zur Meldergruppe ist als grüne Linie mit Laufrichtung einzuzeichnen. Bereiche mit stationären Löschanlagen sind nach DIN 14034 und VdS-Empfehlung (Form 2030) farblich blau, ggf. mit Schraffur, zu kennzeichnen. Nordpfeil auf Vorder- und Rückseite sowie Legende mit nur im jeweiligen Plan verwendeten Symbolen sind Pflicht.S. 10 · 2026
Laufkarten – Anzahl und AblageJe Meldergruppe ist eine Feuerwehr-Laufkarte gut sichtbar und griffbereit im FIZ zu hinterlegen. Abweichungen vom vorgegebenen Muster sind mit der Kreisbrandmeisterstelle abzustimmen.S. 9 · 2026
Laufkarten – AktualisierungDie Pläne sind auf Basis aktueller Bestandszeichnungen zu erstellen und ständig fortzuschreiben. Als Vorabzug sind die FLK der Kreisbrandmeisterstelle in digitaler Form zur Prüfung vorzulegen; nach Zustimmung sind sie zur Erstellung freigegeben.S. 10 · 2026
Feuerwehrplan (DIN 14095)Feuerwehrpläne sind nach DIN 14095 in 3-facher Ausfertigung im Format DIN A3 zu erstellen und nach DIN 824-A auf DIN A4 zu falten. Für das FIZ ist wasserfester Druck auf Synthetikpapier (min. 130 µ) oder farbiger laminierter Druck vorgesehen; für die Feuerwehr zusätzlich im roten Ordner sowie als PDF-Datei; für die Baurechtsbehörde digital als PDF. Die Pläne sind spätestens 2 Wochen vor dem Aufschalttermin als PDF einzureichen; die Erstanlaufstelle ist abweichend von der DIN als „FIZ“ zu kennzeichnen.S. 11 · 2026
Abnahme und AbstimmungVor der Aufschaltung ist eine Abnahmeprüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen nach VDE 0833 und Prüfverordnung durchzuführen; das Ergebnis ist in einem Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN 14675 festzuhalten. Die Abnahme durch den Kreisbrandmeister oder einen Vertreter erfolgt am Aufschalttermin und bezieht sich auf die TAB-Anforderungen stichpunktartig; der erste Abnahmetermin ist kostenfrei, Folgetermine können kostenpflichtig werden. Bei automatischen Löschanlagen ist zusätzlich ein Abnahmeattest einer anerkannten Prüfstelle vorzulegen.S. 6, 7, 19 · 2026
InstandhaltungDer Teilnehmer ist für die Durchführung aller durch VDE-Bestimmungen, DIN-Normen und Behördenvorschriften geregelten Prüfungen sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten verantwortlich; ein Wartungsvertrag gemäß VDE 0833-2 ist abzuschließen. Instandhaltungsmaßnahmen an der ÜE haben gemäß VDE 0833 viermal jährlich mit Begehung vor Ort zu erfolgen. Störungen der ÜE sind dem Provider umgehend zu melden und innerhalb einer Stunde zu bearbeiten; die Alarmübertragung muss innerhalb von 24 Stunden wiederhergestellt werden; sonstige Störungen ohne Auswirkung auf die Alarmübertragung sind innerhalb von 3 Tagen zu beheben.S. 11, 12, 24 · 2026
Kosten und GebührenDer Kostenersatz richtet sich nach dem gültigen Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg und der jeweiligen Feuerwehrkostenersatzsatzung der zuständigen Feuerwehr. Der erste Aufschalttermin ist für den Antragsteller kostenfrei; Folgetermine können gemäß der aktuell gültigen Kostensatzung des Landratsamts abgerechnet werden.S. 13, 19 · 2026

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Alb-Donau-Kreis – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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