Zum Inhalt springen
Viewer öffnenkostenlos

Alb-Donau-Kreis

EMA: keine behördliche Vorgabe — Versicherer und Grad entscheiden

Für Einbruchmeldeanlagen gibt es keine ortsgebundene behördliche Vorgabe. Maßgeblich sind die Vorgaben des Versicherers und der Grad nach DIN VDE 0833-3 / EN 50131 — unabhängig vom Ort des Bauvorhabens. PlanWerke gliedert Meldergruppen und Sicherungsbereiche VdS-orientiert.

Alles zur EMA-Planung
Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Alb-Donau-Kreis – untere Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO BW)
Kreisbrandmeister:in beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis – feuerwehrtechnische Angelegenheiten (§§ 23–24 FwG BW)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

Alle Orte durchsuchen

Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser