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Landkreis Nürnberger Land

QUELLE · TAB Landratsamt Nürnberger Land (Nürnberger Land) – Ausgabestand 2008-07-19
Festlegungen nach Thema
AufschaltungDie Aufschaltung einer BMA bei der Leitstelle Nürnberg setzt voraus, dass spätestens acht Wochen vor dem angestrebten Anschalttermin dieser mit dem Kreisbrandmeister für Brandmeldeanlagen und dem Konzessionär abgestimmt wurde. Zwei Wochen vor der gewünschten Aufschaltung muss ein Termin mit dem zuständigen Kreisbrandmeister und dem Konzessionär vereinbart werden. Zum Aufschaltzeitpunkt müssen alle in Anhang C geforderten Unterlagen vorgelegt und Bedingungen erfüllt sein.S. 4, 7 · 2008
AlarmempfangsstelleDie Aufschaltung erfolgt auf die konzessionierte Brandmeldeempfangseinrichtung der Leitstelle Nürnberg. Der Hauptmelder (ÜE) wird vom zuständigen Konzessionär bereitgestellt; für den Schutzbereich I ist Bosch Sicherheitssysteme GmbH, für Schutzbereich II Siemens Building Technologies GmbH & Co. oHG zuständig.S. 2, 4 · 2008
ÜbertragungseinrichtungDie Art der ÜE, die technische Anschaltung an die BMA sowie das Verfahren zur Rückstellung sind in Abstimmung mit dem zuständigen Kreisbrandmeister und dem Konzessionär festzulegen. Pro Objekt ist grundsätzlich nur eine ÜE zulässig. Die Primärleitung vom Übergabepunkt (APL) zur ÜE ist in Funktionserhalt mindestens E30 auszuführen.S. 7 · 2008
Feuerwehr-InformationszentraleDas FIZ wird als roter Stahlschrank (RAL 3000) mit zweiflügeliger Tür ausgeführt, die mit einem Halbzylinder der Schließung 'Nürnberger Land' zu versehen ist. Im FIZ sind ÜE, FBF, FAT sowie weitere Bedienteile zusammenzuführen; außerdem sind Feuerwehrlaufkarten inkl. Meldergruppenübersicht, Feuerwehrplan, Sperrschilder und Reservegläser für Handdruckmelder dort zu hinterlegen. Der Standort des FIZ ist in Abstimmung mit dem zuständigen Kreisbrandmeister festzulegen.S. 9 · 2008
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Feuerwehr-Bedienfeld (DIN 14661)Ein FBF nach DIN 14661 ist verpflichtend. Bei getrennter Montage vom FIZ ist das FBF mit einem Halbzylinder der 'Feuerwehrschließung Nürnberger Land' zu versehen.S. 9 · 2008
Feuerwehr-Anzeigetableau (DIN 14662)Ein FAT nach DIN 14662 wird grundsätzlich gefordert; Abweichungen sind nur auf Antrag beim zuständigen Sachbearbeiter des Landratsamtes im Einzelfall möglich. Das FAT muss Klartextanzeigen der ausgelösten Meldergruppen und weitere Informationen zum technischen Zustand der BMA optisch darstellen. Der FSD-Zustand ist durch zwei Leuchtdioden anzuzeigen (gelb: Tür FSD entriegelt; rot: Sabotage FSD).S. 9 · 2008
Feuerwehr-SchlüsseldepotEs wird ausschließlich ein FSD der Klasse 3 nach VdS-Richtlinie 2105 zugelassen. Die Einbauhöhe der FSD-Unterkante beträgt mindestens 0,80 m und höchstens 1,40 m über dem Fertigfußboden. Im FSD ist ein Generalschlüssel für das Gesamtobjekt auf Kosten und Risiko des Betreibers zu hinterlegen; nur in begründeten Ausnahmefällen sind maximal zwei Schlüssel zulässig. Der Einbau eines FSD setzt grundsätzlich den Einbau eines FSE voraus.S. 5, 6, 15 · 2008
FreischaltelementDas FSE muss eine Geräteanforderung nach VdS-Richtlinie besitzen und über einen Schlüsselschalter mit Profilhalbzylinder DIN 18252 entsprechend der feuerwehrspezifischen Schließung betätigt werden. Zugelassen sind ausschließlich zwei konkret benannte Fabrikate (FSE-PZ der Fa. BNS Sicherheitstechnik GmbH und PHZ der Fa. Kruse Sicherheitssysteme GmbH). Die genaue Einbauposition ist vor dem Einbau in Abstimmung mit dem Landratsamt Nürnberger Land festzulegen.S. 16 · 2008
BlitzleuchteAn der Eingangstür zum Objektzugang ist eine rote Blitzleuchte zu installieren; bei schlechter Erkennbarkeit der Zufahrt wird eine zweite Blitzleuchte gefordert. Standort und technische Ausführung sind in Abstimmung mit dem zuständigen Kreisbrandmeister festzulegen. Die Blitzleuchte darf nur angesteuert werden, wenn die ÜE tatsächlich ausgelöst hat, und darf nicht durch die Taste 'Brandfallsteuerung' im FBF deaktiviert werden.S. 16 · 2008
MeldergruppenInnerhalb von Brandabschnitten sind automatische Brandmelder grundsätzlich geschossweise zusammenzufassen. Bis zu 32 automatische Brandmelder je Meldergruppe sind möglich, wenn die Meldergruppe innerhalb eines überschaubaren Raumes verläuft. Doppelboden-, Zwischendecken- sowie Sondermelder sind getrennt auf eigene Meldergruppen zu schalten; eine Kombination automatischer und nichtautomatischer Melder innerhalb einer Meldergruppe ist unzulässig.S. 13 · 2008
MelderkennzeichnungAutomatische Brandmelder sind mit Meldergruppen- und Meldernummer zu beschriften; die Schildgröße richtet sich nach der Raumhöhe (z.B. bis 4 m: mindestens 60x20 mm, Schrift 14 mm; bis 12 m: mindestens 150x50 mm, Schrift 30 mm). Handdruckmelder erhalten die Beschriftung (Meldergruppen-/Meldernummer, schwarz auf weiß, Schrifthöhe 8 mm) hinter der Glasscheibe im sichtbaren Bereich.S. 10, 11 · 2008
Laufkarten – FormatFeuerwehrlaufkarten sind nach DIN 14675 gemäß Anhang F (Arbeitshilfe) zu erstellen. Das Format soll A4 nicht übersteigen; für größere Objekte ist A3 zulässig. Die Karten sind auf formbeständiger Folie oder laminiertem Karton zu fertigen.S. 10, 24 · 2008
Laufkarten – SymbolikDie Kennzeichnung und Bildzeichen auf Laufkarten sind in Anlehnung an DIN 14095 und DIN 14034 farbig darzustellen. Überwachungsbereiche automatischer Melder sind braun schraffiert, Sondermeldesysteme gelb schraffiert, Handdruckmelder rot schraffiert und Löschanlagen blau schraffiert darzustellen. Der Einsatzweg ist mit grünem Pfeil (zur ausgelösten Meldergruppe) und der Weg zur Löschzentrale mit blauem Pfeil zu kennzeichnen.S. 25 · 2008
Laufkarten – Anzahl und AblageFür jeden Strömungswächterbereich einer Sprinkleranlage ist eine eigene Feuerwehrlaufkarte vorzuhalten. Die Anzahl der Laufkarten richtet sich nach den Meldergruppen; es ist keine abschließende Gesamtzahl für alle Anlagen festgelegt.S. 14, 24 · 2008
Laufkarten – AktualisierungDie Entwürfe der Feuerwehrlaufkarten sind vor Aufschaltung der BMA mit dem Landratsamt Nürnberger Land abzustimmen und dem zuständigen Kreisbrandmeister zur Freigabe vorzulegen. Gesonderte Fristen für Aktualisierungen nach Inbetriebnahme sind nicht geregelt.S. 10 · 2008
Feuerwehrplan (DIN 14095)Für jedes von einer BMA überwachte Objekt ist ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 zu erstellen; Abweichungen müssen beim Landratsamt Nürnberger Land beantragt werden. Abzuliefern sind: 1 laminierter Satz an der BMZ/FIZ, 2 Sätze an die örtlich zuständige Feuerwehr sowie 1 Satz inkl. 1 Übersichtsplan in DIN A3 und eine CD-ROM im PDF-Format an das Landratsamt. Die Entwürfe sind dem zuständigen Kreisbrandmeister zur Freigabe vorzulegen; das Format beträgt DIN A3 (oder DIN A4), laminiert und auf DIN A4 mit Heftrand faltbar.S. 10, 37, 38, 39 · 2008
Abnahme und AbstimmungVorabnahmen werden von der Feuerwehr ausdrücklich nicht durchgeführt. Standorte von FIZ, BMZ, FSD, FBF, Blitzleuchte, FAT und FSE sind rechtzeitig vor Planungsbeginn in Abstimmung mit dem zuständigen Kreisbrandmeister festzulegen. Zum Aufschaltzeitpunkt muss ein Prüfbericht nach SPrüfV vorliegen und sind u.a. freigegebene Laufkarten und Feuerwehrplan vorzulegen.S. 4, 7, 21 · 2008
InstandhaltungDie BMA ist regelmäßig instand zu halten; wiederkehrende Prüfungen durch sachkundige Personen sind innerhalb von jeweils drei Jahren erforderlich. Störungsbeseitigung muss unverzüglich nach Eingang der Störmeldung beginnen und ist grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden abzuschließen. Ein schriftlicher Instandhaltungsvertrag (z.B. Wartungsvertrag) ist dem Landratsamt vorzulegen.S. 5, 6 · 2008
Kosten und GebührenKann am vereinbarten Aufschalttermin die ÜE aus vom Antragsteller zu vertretenden Gründen nicht aufgeschaltet werden, werden die tatsächlich angefallenen Kosten und Gebühren des Aufschaltversuches erhoben; Gleiches gilt bei einer erforderlichen Nachschau. Eine Wiederaufschaltung nach Trennung der BMA von der ÜE ist kostenpflichtig. Fehlalarme können gemäß Art. 28 BayFwG i.V.m. den Kostenersatzsatzungen der betreffenden Gemeinde verrechnet werden.S. 6, 7 · 2008

Angaben aus den Technischen Anschlussbedingungen sind ein Vorschlag zur Prüfung, keine bestätigte Anschlussbedingung: TAB werden örtlich laufend geändert. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der zuständigen Brandschutzdienststelle – Ausgabestand vor der Planung erfragen. PlanWerke liefert keine TAB mit.

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ZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Nürnberger Land – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Nürnberger Land (über das Landratsamt Nürnberger Land)
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Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

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