Landkreis Nürnberger Land
EMA: keine behördliche Vorgabe — Versicherer und Grad entscheiden
Für Einbruchmeldeanlagen gibt es keine ortsgebundene behördliche Vorgabe. Maßgeblich sind die Vorgaben des Versicherers und der Grad nach DIN VDE 0833-3 / EN 50131 — unabhängig vom Ort des Bauvorhabens. PlanWerke gliedert Meldergruppen und Sicherungsbereiche VdS-orientiert.
Alles zur EMA-PlanungMit PlanWerke planen
Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.
Projekt anlegenZUSTÄNDIGE STELLEN
Landratsamt Nürnberger Land – Untere Bauaufsichtsbehörde
Kreisbrandrat im Landkreis Nürnberger Land (über das Landratsamt Nürnberger Land)
Vorschlag — abzustimmen
Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.
Anforderungen kennen — und direkt danach planen.
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