Zum Inhalt springen
Viewer öffnenkostenlos

Burgenlandkreis

EMA: keine behördliche Vorgabe — Versicherer und Grad entscheiden

Für Einbruchmeldeanlagen gibt es keine ortsgebundene behördliche Vorgabe. Maßgeblich sind die Vorgaben des Versicherers und der Grad nach DIN VDE 0833-3 / EN 50131 — unabhängig vom Ort des Bauvorhabens. PlanWerke gliedert Meldergruppen und Sicherungsbereiche VdS-orientiert.

Alles zur EMA-Planung
Mit PlanWerke planen

Die Festlegungen dieser Dienststelle direkt in ein Projekt übernehmen.

Projekt anlegen
ZUSTÄNDIGE STELLEN
Burgenlandkreis – untere Bauaufsichtsbehörde (§ 56 Abs. 1 Nr. 1 BauO LSA)
Burgenlandkreis – Brandsicherheitsschau als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises (§ 3 Abs. 4 BrSchG LSA)
Vorschlag — abzustimmen

Vorschlag zur Prüfung — jede abgeleitete Zuständigkeit und jeder TAB-Bezug ist mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen. PlanWerke gibt Parameter wieder, keine Freigaben.

Alle Orte durchsuchen

Anforderungen kennen — und direkt danach planen.

Kein Account erforderlich · läuft komplett lokal im Browser