Das Grundprinzip: Fläche je Melder
Punktförmige Rauchmelder überwachen eine begrenzte Fläche. Die Mindestanzahl je Raum ergibt sich aus der Raumfläche geteilt durch die Überwachungsfläche je Melder – aufgerundet auf ganze Melder. Wie groß diese Überwachungsfläche ist, hängt von drei Größen ab: der Raumfläche, der Deckenhöhe und der Dachneigung.
Für Räume bis 80 m² gilt eine vereinfachte Zeile; darüber staffeln sich die Werte nach Höhe. Ab einer Neigung von mehr als 20° gelten die günstigeren Dachschrägen-Werte, weil Rauch sich am First sammelt.
| Raumfläche | Deckenhöhe | flach (≤ 20°) | Dachschräge (> 20°) |
|---|---|---|---|
| ≤ 80 m² | ≤ 12 m | 80 m² | 80 m² |
| > 80 m² | ≤ 6 m | 60 m² | 90 m² |
| > 80 m² | > 6 … ≤ 12 m | 80 m² | 110 m² |
| > 80 m² | > 12 … ≤ 16 m | 120 m² | 150 m² |
Überwachungsflächen je punktförmigem Rauchmelder – eigene Darstellung nach den Vorgaben der DIN VDE 0833-2.
Der Erfassungsradius D_H
Die Fläche allein genügt nicht: Jeder Punkt des Raums muss innerhalb des maximalen horizontalen Abstands D_H eines Melders liegen. D_H wächst mit der Überwachungsfläche – bei 60 m² je Melder sind es 5,7 m, bei 80 m² 6,6 m, bei 120 m² 8,1 m (flache Decke). In langen, schmalen Räumen bestimmt deshalb oft die Geometrie die Melderzahl, nicht die Fläche.
- Mindestabstand zu Wänden, Unterzügen und Einbauten: 0,5 m.
- Flure bis 3 m Breite: Melderabstand längs max. 15 m, zum Flurende max. 7,5 m.
- Oberhalb 16 m Deckenhöhe endet die Tabelle – dort sind punktförmige Rauchmelder nicht mehr vorgesehen.
Rechenbeispiel: Halle 20 × 10 m
Eine flache Halle mit 200 m² und 5 m Deckenhöhe liegt in der Zeile „> 80 m², ≤ 6 m“: 60 m² je Melder. Flächig ergibt das ceil(200 / 60) = 4 Melder; der zugehörige Radius D_H = 5,7 m wird anschließend geometrisch geprüft, sodass wirklich jeder Raumpunkt abgedeckt ist. Genau diese zwei Schritte – Flächenrechnung plus Abdeckungsprüfung – führt die automatische Platzierung in PlanWerke für jeden Raum aus.
Wichtig zur Einordnung: Diese Flächen-/D_H-Systematik stammt aus der DIN VDE 0833-2 (Brandmeldeanlagen). Für Rauchwarnmelder in Wohnungen gilt der einfachere Regelsatz der DIN 14676-1 – siehe der eigene Artikel dazu.
Planungsorientierung: Alle Werte folgen den Vorgaben der genannten Normen und dienen der normorientierten Planung. Ergebnisse sind Planungsunterlagen zur fachplanerischen Prüfung – keine Konformitäts- oder Abnahmeaussage.
Häufige Fragen
Wie viele Rauchmelder braucht ein 120-m²-Raum bei 5 m Deckenhöhe?
Bei flacher Decke gelten 60 m² je Melder: rechnerisch zwei Melder. Ob zwei genügen, entscheidet die Abdeckungsprüfung mit D_H = 5,7 m – in verwinkelten Räumen kann ein dritter nötig werden.
Gilt diese Tabelle auch für Rauchwarnmelder in Wohnungen?
Nein – für Wohnungen gilt der einfachere Regelsatz der DIN 14676-1 (Rauchwarnmelder). Die Flächen-/D_H-Systematik hier stammt aus der DIN VDE 0833-2 für Brandmeldeanlagen.
Was gilt ab 20° Dachneigung?
Ab mehr als 20° greifen die Dachschrägen-Spalten mit größeren Überwachungsflächen; zusätzlich gelten eigene Regeln für die Melderposition im Firstbereich.