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DIN VDE 0833-2BMA6 Min. Lesezeit · Stand 2026-08

Überwachungsfläche und Melderabstand nach DIN VDE 0833-2

Wie viele punktförmige Rauchmelder braucht ein Raum – und wo dürfen sie sitzen? Die Flächen- und Abstandsregeln der Norm, verständlich erklärt: Überwachungsflächen je Melder, der horizontale Erfassungsradius D_H und die Sonderregeln für Flure.

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Das Grundprinzip: Fläche je Melder

Punktförmige Rauchmelder überwachen eine begrenzte Fläche. Die Mindestanzahl je Raum ergibt sich aus der Raumfläche geteilt durch die Überwachungsfläche je Melder – aufgerundet auf ganze Melder. Wie groß diese Überwachungsfläche ist, hängt von drei Größen ab: der Raumfläche, der Deckenhöhe und der Dachneigung.

Für Räume bis 80 m² gilt eine vereinfachte Zeile; darüber staffeln sich die Werte nach Höhe. Ab einer Neigung von mehr als 20° gelten die günstigeren Dachschrägen-Werte, weil Rauch sich am First sammelt.

RaumflächeDeckenhöheflach (≤ 20°)Dachschräge (> 20°)
≤ 80 m²≤ 12 m80 m²80 m²
> 80 m²≤ 6 m60 m²90 m²
> 80 m²> 6 … ≤ 12 m80 m²110 m²
> 80 m²> 12 … ≤ 16 m120 m²150 m²

Überwachungsflächen je punktförmigem Rauchmelder – eigene Darstellung nach den Vorgaben der DIN VDE 0833-2.

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Der Erfassungsradius D_H

Die Fläche allein genügt nicht: Jeder Punkt des Raums muss innerhalb des maximalen horizontalen Abstands D_H eines Melders liegen. D_H wächst mit der Überwachungsfläche – bei 60 m² je Melder sind es 5,7 m, bei 80 m² 6,6 m, bei 120 m² 8,1 m (flache Decke). In langen, schmalen Räumen bestimmt deshalb oft die Geometrie die Melderzahl, nicht die Fläche.

  • Mindestabstand zu Wänden, Unterzügen und Einbauten: 0,5 m.
  • Flure bis 3 m Breite: Melderabstand längs max. 15 m, zum Flurende max. 7,5 m.
  • Oberhalb 16 m Deckenhöhe endet die Tabelle – dort sind punktförmige Rauchmelder nicht mehr vorgesehen.
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Rechenbeispiel: Halle 20 × 10 m

Eine flache Halle mit 200 m² und 5 m Deckenhöhe liegt in der Zeile „> 80 m², ≤ 6 m“: 60 m² je Melder. Flächig ergibt das ceil(200 / 60) = 4 Melder; der zugehörige Radius D_H = 5,7 m wird anschließend geometrisch geprüft, sodass wirklich jeder Raumpunkt abgedeckt ist. Genau diese zwei Schritte – Flächenrechnung plus Abdeckungsprüfung – führt die automatische Platzierung in PlanWerke für jeden Raum aus.

Wichtig zur Einordnung: Diese Flächen-/D_H-Systematik stammt aus der DIN VDE 0833-2 (Brandmeldeanlagen). Für Rauchwarnmelder in Wohnungen gilt der einfachere Regelsatz der DIN 14676-1 – siehe der eigene Artikel dazu.

Planungsorientierung: Alle Werte folgen den Vorgaben der genannten Normen und dienen der normorientierten Planung. Ergebnisse sind Planungsunterlagen zur fachplanerischen Prüfung – keine Konformitäts- oder Abnahmeaussage.

Häufige Fragen

Wie viele Rauchmelder braucht ein 120-m²-Raum bei 5 m Deckenhöhe?

Bei flacher Decke gelten 60 m² je Melder: rechnerisch zwei Melder. Ob zwei genügen, entscheidet die Abdeckungsprüfung mit D_H = 5,7 m – in verwinkelten Räumen kann ein dritter nötig werden.

Gilt diese Tabelle auch für Rauchwarnmelder in Wohnungen?

Nein – für Wohnungen gilt der einfachere Regelsatz der DIN 14676-1 (Rauchwarnmelder). Die Flächen-/D_H-Systematik hier stammt aus der DIN VDE 0833-2 für Brandmeldeanlagen.

Was gilt ab 20° Dachneigung?

Ab mehr als 20° greifen die Dachschrägen-Spalten mit größeren Überwachungsflächen; zusätzlich gelten eigene Regeln für die Melderposition im Firstbereich.

Diese Regeln, automatisch angewendet — auf Ihrem Plan.

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