Wozu eine Abhängigkeit?
Automatische Melder können täuschen: Staub, Dampf, Schweißrauch. Steuert die BMA damit nur den Internalarm, ist ein Täuschungsalarm ärgerlich. Löst sie dagegen eine Löschanlage aus oder schaltet Produktionsanlagen ab, soll die Zentrale erst reagieren, wenn die Meldung bestätigt ist. Die Norm kennt dafür mehrere Abhängigkeitsarten – von der wiederholten Meldung desselben Melders bis zur Bestätigung durch einen zweiten Melder (Typ B) oder eine zweite Meldergruppe.
Was sich bei Typ B ändert
Damit die Bestätigung schnell kommt, muss ein zweiter Melder den Brand ebenfalls früh erfassen. Die DIN VDE 0833-2 verkleinert deshalb bei Typ B den maximalen Überwachungsbereich A je Melder – und schreibt zugleich einen Mindestabstand zwischen den Meldern vor, damit beide nicht dieselbe Rauchfahne an derselben Stelle sehen.
| Melderart | Reduktion von A | bei Löschanlagen-Ansteuerung | Mindestabstand |
|---|---|---|---|
| Rauch-/Ansaugrauchmelder | ≥ 30 % | 50 % | ≥ 2,5 m |
| Wärmemelder | 50 % | 50 % | ≥ 2,5 m |
| Flur-Abstand Rauchmelder | 15 m → 11 m | 7,5 m | – |
| Flur-Abstand Wärmemelder | 10 m → 5 m | 5 m | – |
Wirkung der Zweimeldungsabhängigkeit Typ B – eigene Darstellung nach den Vorgaben der DIN VDE 0833-2.
Rechenbeispiel: Halle 200 m², 5 m hoch
Ohne Abhängigkeit gilt die Zeile „> 80 m², ≤ 6 m“: 60 m² je Melder, also 4 Melder. Mit Typ B sinkt die Fläche auf höchstens 42 m² – 5 Melder. Steuert die Anlage eine Löschanlage an, bleiben 30 m² je Melder – 7 Melder. Anschließend wird jeweils geprüft, ob der passende Erfassungsradius D_H für den verkleinerten Bereich überall eingehalten ist.
Mehrfachsensormelder sind keine Abhängigkeit
Ein Melder, der Rauch und Wärme gleichzeitig auswertet, bestätigt sich nicht selbst: Die Norm stellt klar, dass Mehrfachsensormelder nicht als integrierte Zweimeldungsabhängigkeit gelten. Die zweite Meldung muss von einem anderen Gerät kommen.
PlanWerke rechnet mit den ungekürzten Überwachungsflächen. Ist eine Zweimeldungsabhängigkeit vorgesehen – typisch bei Löschanlagen –, muss die Fachplanung die Melderzahl entsprechend erhöhen oder die herstellerzertifizierte Fläche je Melder manuell reduzieren.
Planungsorientierung: Alle Werte folgen den Vorgaben der genannten Normen und dienen der normorientierten Planung. Ergebnisse sind Planungsunterlagen zur fachplanerischen Prüfung – keine Konformitäts- oder Abnahmeaussage.
Häufige Fragen
Wie viele Melder mehr braucht eine Zweimeldungsabhängigkeit Typ B?
Die Überwachungsfläche je Rauchmelder sinkt um mindestens 30 %, bei Wärmemeldern und bei Löschanlagen-Ansteuerung um 50 %. Aus 4 Meldern werden in einer 200-m²-Halle 5 bzw. 7.
Welcher Abstand muss zwischen den beiden Meldern liegen?
Mindestens 2,5 m – damit die Bestätigung von einem Melder kommt, der den Brand eigenständig erfasst und nicht nur dieselbe Rauchwolke an derselben Stelle sieht.
Erfüllt ein Rauch-Wärme-Kombimelder die Abhängigkeit?
Nein. Mehrfachsensormelder gelten ausdrücklich nicht als integrierte Zweimeldungsabhängigkeit; die zweite Meldung muss von einem zweiten Melder oder einer zweiten Gruppe stammen.