Wann Hohlräume unüberwacht bleiben dürfen
Grundsatz ist die vollständige Überwachung des Sicherungsbereichs; die Ausnahmen sind abschließend geregelt. Zwischendecken und Doppelböden dürfen unter anderem dann unüberwacht bleiben, wenn sie mit nicht brennbaren Bauteilen in Abschnitte von höchstens 100 m² bei maximal 20 m Seitenlänge unterteilt sind. Oberhalb und unterhalb von Fluren bis 3 m Breite gilt eine Abschnittslänge von höchstens 20 m. Sanitärräume ohne Brandlast gehören ebenfalls zu den Ausnahmen.
Melder im Hohlraum: eigene Gruppe, eigene Kennzeichnung
- Melder in Zwischendecken, Doppelböden und Kabelkanälen bilden eigene Meldergruppen – nie gemischt mit den Meldern an der Sichtdecke. Grund: Ein ausgelöster Hohlraum-Melder ist vor Ort unsichtbar; nur die getrennte Gruppe führt den Trupp an die richtige Stelle.
- PlanWerke kennzeichnet Hohlraum-Melder mit dem Präfix ZD vor der ganzen Kennzeichnung (z. B. ZD 3001/1), sodass die Gruppe in Plan, Liste und Laufkarte sofort erkennbar ist.
- Auf der Feuerwehr-Laufkarte trägt der Zwischendeckenmelder ein eigenes Zeichen (gefülltes Dreieck statt Kreis).
- Für Prüfung und Wartung sind Revisionsöffnungen von mindestens 0,4 × 0,4 m vorzusehen.
Überwachungsfläche und Erfassungsradius gelten im Hohlraum wie im Raum. PlanWerke spiegelt deshalb den Deckenplan in den Hohlraum und versetzt die Hohlraum-Melder in der Darstellung um 0,6 m zur Seite – rein zeichnerisch, damit die Marker nicht übereinanderliegen; der Wandabstand von 0,5 m bleibt eingehalten.
Perforierte Decken: ein Melder für beide Ebenen
Ist die abgehängte Decke gleichmäßig perforiert (die Norm nennt Bedingungen an Lochgröße und Deckendicke), dürfen Melder im Zwischendeckenbereich den Raum darunter mitüberwachen. Dann gelten Höhen- und Flächentabelle für die Gesamtraumhöhe aus Raum und Zwischendeckenbereich – was die Überwachungsfläche je Melder verändern kann.
Treppenräume
Ein Treppenraum ist ein eigener Meldebereich – er erstreckt sich über mehrere Geschosse und fällt damit aus der Regel „ein Meldebereich je Geschoss“ heraus. Hat die Treppe ein Treppenauge mit lichter Öffnung von mindestens 0,5 m, genügen bis zur Raumhöhe aus der Flächentabelle Melder über dem Treppenauge; darüber kommen zusätzliche Melder in Zwischenebenen hinzu. Ohne Treppenauge wird etagenweise überwacht.
Ob ein Hohlraum überwachungspflichtig ist, hängt an Brandlast, Bauteilen und Abschnittsbildung – Angaben, die kein Plan verlässlich hergibt. PlanWerke bestückt markierte Räume mit abgehängter Decke auf beiden Ebenen; ob die Ausnahme greift, entscheidet die Fachplanung.
Planungsorientierung: Alle Werte folgen den Vorgaben der genannten Normen und dienen der normorientierten Planung. Ergebnisse sind Planungsunterlagen zur fachplanerischen Prüfung – keine Konformitäts- oder Abnahmeaussage.
Häufige Fragen
Muss jede Zwischendecke mit Meldern überwacht werden?
Nein. Unter anderem dürfen Hohlräume unüberwacht bleiben, die mit nicht brennbaren Bauteilen in Abschnitte bis 100 m² bei höchstens 20 m Seitenlänge unterteilt sind. Die Ausnahmen sind in der Norm abschließend geregelt und objektbezogen zu prüfen.
Warum bekommen Zwischendeckenmelder eine eigene Meldergruppe?
Weil sie vor Ort unsichtbar sind. Nur die eigene Gruppe zeigt an Zentrale und Laufkarte eindeutig, dass im Hohlraum ausgelöst wurde – nicht im Raum darunter.
Wie werden Melder im Treppenraum angeordnet?
Mit Treppenauge ab 0,5 m lichter Öffnung über dem Auge, bis zur zulässigen Höhe aus der Flächentabelle, darüber in Zwischenebenen; ohne Treppenauge etagenweise. Der Treppenraum ist stets ein eigener Meldebereich.